Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet den Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen, infolge der gegen Ihr Unternehmen gerichteten
Schadensersatzansprüche. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn Ihr Unternehmen als der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt
haben (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten haben (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt haben. Darüber hinaus gewährt die
Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.
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