Wintersport
Veranstaltungsausfall-Versicherung
Die Veranstaltungsausfall-Versicherung deckt den Vermögensschaden, der durch den Totalausfall, d.h. eine Absage vor Beginn der Veranstaltung oder durch einen Abbruch, somit eine Beendigung einer bereits begonnenen Veranstaltung, entsteht. Üblicherweise ist die Veranstaltungsausfall-Versicherung eine Allgefahrendeckung, so dass alle Ursachen eines Ausfalls, mit wenigen explizit genannten Ausnahmen, gedeckt sind. Gerade bei Großveranstaltungen entstehen im Vorfeld hohe Ausgaben durch Werbung und organisatorische Kosten, so dass das Risiko von Mindereinnahmen bzw. keinen Einnahmen gedeckt werden muss. Die Veranstaltungsausfallversicherung wird individuell den Risiken des Veranstalters angepasst.
Wetterversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Ausfalls, Abbruchs oder eingeschränkter Durchführung einer geplanten Veranstaltung augrund von widrigen Witterungseinflüssen, Sturm, Regen, Hagel oder im speziellen Fall bei Skirennen oder Skispringen zum Beispiel aufgrund Schneemangel oder Nebel.
TV-Signal-Ausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Total- oder Teilausfall des TV-Signals im Rahmen einer geplanten TV-Übertragung.
Werbebandenausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Total- oder Teilausfall von Werbebanden, wie zum Beispiel LED-/LCD- oder Drehbandensystemen im Rahmen einer geplanten Veranstaltung. Insbesondere im Rahmen von Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen.
Veranstalterhaftpflicht-Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers privatrechtlichen Inhalts aus allen Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussarbeiten der Veranstaltung. Diese Versicherungssummen gelten je Schadenereignis für alle Risiken aus der Veranstaltung und stehen für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme sind versichert: Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer; Umweltschäden. Selbstbeteiligungen gelten von Fall zu Fall wie mit dem Risikoträger vereinbart, jedoch nicht für Personen- und Sachschäden.
Prize Bonus Versicherung
Viele Vergütungssysteme im professionellen Sport sowie in der Werbeindustrie sehen variable Boni, die vom sportlichen Erfolg abhängen, vor. Sponsoren leisten Bonuszahlungen, wenn der Verein oder Sportler einen Titel gewinnt; Vereine haben bei sportlichem Erfolg höhere Gehaltszahlungen an die Sportler zu leisten und selbst in der Werbeindustrie sind Zusatzgratifikationen bei persönlichen Erfolgen des Testimonials wie beispielsweise der Gewinn der „Wahl zum Sportler des Jahres“ keine Seltenheit. Der Vermögensschaden, der entsteht, wenn derartige variable Vergütungen zu erbringen sind, kann durch von einer Prize Bonus Versicherung ersetzt werden. Auch hier gilt es, frühzeitiges und seriöses Risiko Management zu betreiben; ein Verein der bereits auf Platz 1 der Tabelle ist, kann nicht gegen einen Titelgewinn versichert werden. Holen Sie sich daher vor Beginn der Saison ein Angebot ein und entscheiden in den entsprechenden Gremien, ob das Prämien-Nutzen Verhältnis in Ihrem Fall gegeben ist.

