TV-Sender
Veranstaltungsausfall-Versicherung
Die Veranstaltungsausfall-Versicherung deckt den Vermögensschaden, der durch den Totalausfall, d.h. eine Absage vor Beginn der Veranstaltung oder durch einen Abbruch, somit eine Beendigung einer bereits begonnenen Veranstaltung, entsteht. Üblicherweise ist die Veranstaltungsausfall-Versicherung eine Allgefahrendeckung, so dass alle Ursachen eines Ausfalls, mit wenigen explizit genannten Ausnahmen, gedeckt sind. Gerade bei Großveranstaltungen entstehen im Vorfeld hohe Ausgaben durch Werbung und organisatorische Kosten, so dass das Risiko von Mindereinnahmen bzw. keinen Einnahmen gedeckt werden muss. Die Veranstaltungsausfallversicherung wird individuell den Risiken des Veranstalters angepasst.
TV-Signal-Ausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Total- oder Teilausfall des TV-Signals im Rahmen einer geplanten TV-Übertragung.
Werbebandenausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Total- oder Teilausfall von Werbebanden, wie zum Beispiel LED-/LCD- oder Drehbandensystemen im Rahmen einer geplanten Veranstaltung. Insbesondere im Rahmen von Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen.
Prize Indemnity Versicherung
Eine Prize Indemnity Versicherung deckt den Vermögensschaden (Indemnity
= Entschädigung), der für den Versicherungsnehmer entsteht, wenn aufgrund
eines bestimmten Ereignisses Einnahmen nicht erfolgen oder vertraglich
vereinbarte Zahlungen zu leisten sind (Prize = Preis).
Conditional Rebate Versicherung
Bieten Sie Ihren Kunden eine besondere Geld-zurück-Promotion an: Geld zurück, wenn es an Weihnachten schneit. Geld zurück, wenn Deutschland Weltmeister wird. Tritt das Ereignis ein und Sie müssen den Kaufpreis erstatten, ersetzt der Versicherer Ihren entgangenen Umsatz.
Elektronik- und Technikversicherung
Ohne funktionierende elektronische und technische Einrichtungen und Equipment läuft in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer Veranstaltung nichts. Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Risikoabdeckung auf diesem Sektor. Unsere Elektronik- und Technikversicherung versichert das technische Equipment während Transport, Lagerung oder Gebrauch. Dazu gehören a) Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Bürotechnik; Studio- und Ateliertechnik; b) Film-, Ton und Lichttechnik; c) Sonstige elektrotechnische Anlagen und Geräte. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, können versichert werden: a) Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten jeder Art); b) Daten (maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten). Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit; b) Überspannung, Induktion, Kurzschluss; c) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen); d) Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung; e) Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus; f) höhere Gewalt; g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Nicht versichert sind Beschädigungen die a) durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten, b) durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen, c) durch Kernenergie, d) durch Erdbeben oder in deren Folge, e) durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung entstanden sind. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Versicherungsschutz besteht: innerhalb des im Versicherungsvertrag genannten Risikoortes; Deutschland; Europa oder auch Weltweit.

