Veranstalter
Veranstaltungsausfall-Versicherung
Die Veranstaltungsausfall-Versicherung deckt den Vermögensschaden, der durch den Totalausfall, d.h. eine Absage vor Beginn der Veranstaltung oder durch einen Abbruch, somit eine Beendigung einer bereits begonnenen Veranstaltung, entsteht. Üblicherweise ist die Veranstaltungsausfall-Versicherung eine Allgefahrendeckung, so dass alle Ursachen eines Ausfalls, mit wenigen explizit genannten Ausnahmen, gedeckt sind. Gerade bei Großveranstaltungen entstehen im Vorfeld hohe Ausgaben durch Werbung und organisatorische Kosten, so dass das Risiko von Mindereinnahmen bzw. keinen Einnahmen gedeckt werden muss. Die Veranstaltungsausfallversicherung wird individuell den Risiken des Veranstalters angepasst.
Wetterversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Ausfalls, Abbruchs oder eingeschränkter Durchführung einer geplanten Veranstaltung augrund von widrigen Witterungseinflüssen, Sturm, Regen, Hagel oder im speziellen Fall bei Skirennen oder Skispringen zum Beispiel aufgrund Schneemangel oder Nebel.
Non-Appearance-Ausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Ausfalls bzw. Absage einer geplanten Veranstaltung, wenn benannte Personen (Key Personen) wegen Unfall, Krankheit oder Tod ausfallen.
TV-Signal-Ausfallversicherung
Versichert sind Schäden, die entstehen in Folge eines Total- oder Teilausfall des TV-Signals im Rahmen einer geplanten TV-Übertragung.
Veranstalterhaftpflicht-Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers privatrechtlichen Inhalts aus allen Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussarbeiten der Veranstaltung. Diese Versicherungssummen gelten je Schadenereignis für alle Risiken aus der Veranstaltung und stehen für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme sind versichert: Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer; Umweltschäden. Selbstbeteiligungen gelten von Fall zu Fall wie mit dem Risikoträger vereinbart, jedoch nicht für Personen- und Sachschäden.
Elektronik- und Technikversicherung
Ohne funktionierende elektronische und technische Einrichtungen und Equipment läuft in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer Veranstaltung nichts. Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Risikoabdeckung auf diesem Sektor. Unsere Elektronik- und Technikversicherung versichert das technische Equipment während Transport, Lagerung oder Gebrauch. Dazu gehören a) Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Bürotechnik; Studio- und Ateliertechnik; b) Film-, Ton und Lichttechnik; c) Sonstige elektrotechnische Anlagen und Geräte. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, können versichert werden: a) Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten jeder Art); b) Daten (maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten). Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit; b) Überspannung, Induktion, Kurzschluss; c) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen); d) Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung; e) Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus; f) höhere Gewalt; g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Nicht versichert sind Beschädigungen die a) durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten, b) durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen, c) durch Kernenergie, d) durch Erdbeben oder in deren Folge, e) durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung entstanden sind. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Versicherungsschutz besteht: innerhalb des im Versicherungsvertrag genannten Risikoortes; Deutschland; Europa oder auch Weltweit.

