Veranstaltungsausfallversicherung


   
Gegenstand der 
Versicherung: 
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass eine Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder in Durchführung geändert wird.

Umfang der Versicherung: Der Nettoverlust, der entstanden ist in Form von aufgewendeten Kosten, entgangenen Gewinn, Mehrkosten oder Schadenminderungsaufwendungen.

Geltungsbereich:  Nach Vereinbarung mit dem Risikoträger Deutschland, Europa, weltweit.

Versicherungssumme:  Individuell

Risikobereiche: Veranstaltungen mit Fokus:
Sport: Indoor/Outdoor - Sommer und Winter;
Unterhaltung: Konzerte, Festivals, Fernsehshows;
Information, Verkauf, Bildung: Ausstellungen, Messen, Kongresse, Tagungen; Alle sonstigen

Risikokategorien: Höhere Gewalt,
Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte,
Nichterscheinen von wichtigen Personen,
Ausfall / Versagen von technischen / Versorgungseinrichtungen,
Streik, sonstige Verzögerungen,
Behördliche Verordnungen,
Veranstaltungsverbot,
Wetterrisiko (siehe Wetterversicherung)

Vertragsgrundlagen:  Risikoinformationen,
Versicherungsvertragsgesetz,
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Individuelle Deckungskonzepte

Kontakt:  Bitte senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de.

Download:  FB_Veranstaltungsausfall.pdf

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