Veranstalterhaftpflichtversicherung
| Gegenstand der Versicherung: |
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers privatrechtlichen Inhalts aus allen Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussarbeiten der Veranstaltung. |
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| Deckungssummen: | € 5.000.000, pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 1.000.000, für Vermögensschäden Diese Versicherungssummen gelten je Schadenereignis für alle Risiken aus der Veranstaltung und stehen dreifach für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme sind versichert: Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer; Umweltschäden (BBR Umwelt). |
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| Deckungs-erweiterungen: | € 250.000,00 für erweiterte Mietsachschäden € 100.000,00 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden € 50.000,00 für Schlüsselschäden € 25.000,00 für Wertsachen Die Versicherungssummen gelten je Schadenereignis und stehen einfach für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. |
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| Geltungsbereich: | Deutschland, Europa, weltweit (USA, Kanada, Australien nur auf besondere Anfrage). |
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| Selbstbeteiligung: | Selbstbeteiligungen gelten von Fall zu Fall wie mit dem Risikoträger vereinbart, jedoch nicht für Personen- und Sachschäden. |
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| Vertragsgrundlagen: | Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); Besondere Vereinbarungen zur Veranstalterhaft-pflichtversicherung (BV); Zusatzbedingungen für die Haftpflichtversicherung von kurzfristigen Veranstaltungen (ZB); Risikobeschreibungen und Besondere Bedingungen zur Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung (RBB); Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (BBR Umwelt); Versicherungsvertragsgesetz (VVG). |
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| Kontakt: | Bitte senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de. |
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| Download: | Veranstalterhaftpflicht.pdf |
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