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Private Rentenversicherung


Gegenstand der 
Versicherung: 
Die private Rentenversicherung basiert auf der gleichen Produkt- und Anlagephilosophie wie die Lebensversicherung. Hier wird eine Rentenzahlung nach Vertragsablauf vereinbart. Eine Auszahlung der Kapitalabfindung auf einmal ist möglich.

Erträge aus der privaten Rentenversicherung sind in aller Regel höher als bei Lebensversicherungen, da keine Todesfallabsicherung enthalten ist. Die private Rente ist demnach, wie ihr Name schon sagt, ausschließlich Instrument der eigenen Altersvorsorge.

Versicherungssumme:  Wie viel Vermögen im Rentenalter zur Verfügung stehen muss, um den erreichten Lebensstandard halten zu können, hängt von der persönlichen und finanziellen Situation eines jeden Einzelnen ab.

Wenn man sich jedoch vorstellt, dass man bei einem heutigen Nettomonatsverdienst von 2.500 € im Rentenalter von 65 Jahren aus der gesetzlichen Versorgung eine monatliche Rente von ca. 1.500 € zu erwarten hat, entsteht bereits heute eine Versorgungslücke.

Diese Versorgungslücke wird in den nächsten Jahren noch größer werden, da die gesetzlichen Renten dieses Niveau nicht halten können.

Welche Versicherungssumme braucht man, um diese Lücke schließen zu können? Hierzu sollte man sich einige Fragen stellen:

- Wie hoch sind die gesetzlichen Rentenansprüche?

- Gibt es außer der gesetzlichen Versorgung noch andere zu erwartende Leistungen, wie z.B. die Betriebsrente?

- Welches Vermögen ist vorhanden?

- Welche vorhandenen Anlageformen dienen noch der Altersversorgung?

- Mit welchen finanziellen Belastungen muss man rechnen - welche wiederkehrenden Ausgaben hat man, wie Lebensunterhalt, Miete, Auto?

- Was geschieht bei einer Berufs- und/oder Arbeitslosigkeit?

Den Jüngeren bleibt also keine Wahl, sie müssen bereits heute zur privaten Vorsorge greifen. Bei aller Vorsorge sollte man trotzdem immer auf Liquidität achten, jeder sollte daher ein verzinstes Konto für sogenannte Notfälle einrichten, damit das langfristige Spargeld nicht angegriffen oder reduziert werden muss.

Gesundheitsprüfung:  Bei der Rentenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, da der Versicherer nur im Falle des Erlebens die vereinbarte Leistung / Rente zu erbringen hat. Die Rentenversicherung ist daher besonders für Personen interessant, für die - aufgrund von Vorerkrankungen - der Abschluss einer Lebensversicherung nicht mehr möglich ist.

Kontakt:  Bitte stellen Sie über unser E-Mail-Formular eine entsprechende Anfrage oder senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de.

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Aktualisiert: 15.02.2007   Impressum © CANINENBERG & SCHOUTEN GMBH   Seitenanfang