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Gegenstand der
Versicherung: |
Versichert wird die gesamte Verglasung eines Gebäudes, einer Wohnung
gegen Bruch
ohne Frage durch welche Gefahr. |
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| Deckungsvarianten (Beispiel): |
Es kann die gesamte Verglasung eines Gebäudes versichert werden
oder nur die Verglasung der allgemein zugänglichen Bereiche eines Gebäudes.
Werbeanlagen, Vitrinen, alle denkbaren Verglasungen sind versicherbar. |
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| Umfang der Versicherung: |
Versichert sind sämtliche Glas- und Kunststoff-Scheiben, Spiegel,
Platten ohne künstlerische Bearbeitung, Profilbaugläser, Glasbausteine, Lichtkuppeln
und Abdeckungen von Sonnenkollektoren der Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume,
der Einrichtung sowie der Außenvitrinen und Außenschaukästen, ausgenommen Werbeanlagen
(z.B. Leuchtröhrenanlagen). Diese können auf Wunsch mitversichert werden.
Zusätzlich sind bis zu einem Wert von € 500,-- mitversichert:
a) Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
b) Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien
c) Entschädigung für Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen
d) Entschädigung für Waren und Dekorationsmittel
Diese Entschädigung kann bei Bedarf erhöht werden. |
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| Geltungsbereich: |
Versicherungsort ist die Postanschrift des versicherten Objektes.
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| Nicht versicherte Risiken: |
Vorsätzliches Herbeiführen des Schadens. |
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| Versicherungssumme: |
Die Versicherungssumme entspricht dem Wert der wieder herzustellenden
Verglasung, der Werbeanlage. |
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| Gedeckte Schadensfälle: |
Bruch der Verglasung, egal aus welchem Grund. |
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| Selbstbeteiligung: |
Auf Wunsch mit dem Risikoträger verhandelbar. |
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| Vertragsgrundlagen: |
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung
(AGlB), Klauselbogen für die Sachversicherung, besondere Vereinbarungen. |
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| Kontakt: |
Bitte senden Sie uns eine Mail an die Adresse immobilien@csmail.de
oder kontakieren Sie einen Ansprechpartner im Geschäftsfeld Immobilien. |
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