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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung


Gegenstand der 
Versicherung: 
Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter, die gegen den Versicherungsnehmer als Öltankbesitzer geltend gemacht werden können. Dazu gehören Schadenersatzansprüche wegen Kosten zur Reinigung von Erdreich und Grundwasser.

Geltungsbereich:  Standort des ober- oder unterirdisch gelagerten Öltanks.

Versicherungssumme:  € 3.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Gedeckte Schadensfälle:  Durch ein Leck im Tank läuft das gelagerte Medium aus. Das verseuchte Erdreich muss abgetragen uund saniert werden.

Schadenfälle für die der Tankinhaber nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu haften hat.

Vertragsgrundlagen:  Allgemeine Haftpflichtversichrungsbedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.

Kontakt:  Bitte stellen Sie über unser E-Mail-Formular eine entsprechende Anfrage oder senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de.

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