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Gegenstand der
Versicherung: |
Versichert sind die im Versicherungschein genannten Bild-, Ton- und
Datenträger
während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transportes, als fertiges
Bild, Ton- und Datenträger, als Vorführkopie. |
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| Deckungsvarianten (Beispiel): |
Durch einen Fehler in der Kamera wird das Negativ beschädigt.
Im Kopierwerk wird bei der Entwicklung das Negativ beschädigt.
Am Schneidetisch wird die Nullkopie beschädigt.
Bei dem Transport des Filmaterials von a) nach b) geht das Material verloren bzw.
wird beschädigt.
Während der Vorführung der Filmkopie wird diese beschädigt. |
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| Umfang der Versicherung: |
Versichert gelten die nachgewiesenen Mehrkosten für die Wiederhertellung
bis zur Höhe der Versicherungssumme. |
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| Geltungsbereich: |
Weltweit |
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| Nicht versicherte Risiken: |
Schäden durch betriebsbedingte , normale oder vorzeitige Abnutung
oder Alterung; Schäden durch Witterungseinflüsse; Schäden durch Kriegsereignisse
jeder Art oder innere Unruhen; Schäden durch Kerenergie; Schäden, die vom Versicherungsnehmer
oder seinem Repräsentanten vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt werden.
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| Versicherungssumme: |
Die Versicherungsumme hat dem Versicherungswert (Produktionsbudget)
zu entsprechen und ist nachzuweisen. |
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| Gedeckte Schadensfälle: |
Versichert sind alle unvorhergesehenen Gefahren zu Lande, zu Wasser
und in der Luft, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung
ausgesetzt sind. |
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| Selbstbeteiligung: |
Ohne Selbstbehalt oder variabel, verhandelbar mit dem Risikoträger,
abhängig von der Prämienrate für die Versicherung. |
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| Vertragsgrundlagen: |
Allgemeine Bedingungen für die Filmversicherung.
Besondere Bedingungen für die Filmmaterial-Versicherung. |
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| Kontakt: |
Bitte stellen Sie über unser E-Mail-Formular
eine entsprechende Anfrage oder senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de. |
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