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Gegenstand der
Versicherung: |
Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten
Person, die die Fortführung der Produktion verzögern, behindern oder unmöglich machen
bzw. eine Neubesetzung erfordern. |
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| Deckungsvarianten (Beispiel): |
Der versicherte Darsteller stolpert bei den Dreharbeiten und bricht
sich das Bein, die Dreharbeiten können nicht fortgesetzt werden, bzw. müssen unterbrochen
werden.
Die versicherte Darstellerin bekommt einen Lippenherpes und kann nicht im off gedreht
werden. |
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| Umfang der Versicherung: |
Versichert gelten die nachgewiesenen Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. |
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| Geltungsbereich: |
Weltweit |
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| Nicht versicherte Risiken: |
Aufwendungen die für nicht schadenbedingte Änderungen der versicherten
Produktion getätigt wurden; Schäden die vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt
wurden; Schäden infolge von Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie; mittelbare Schäden
z.B. aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Verlust von Folgeaufträgen.
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| Versicherungssumme: |
Die Versicherungssumme entspricht dem jeweils angemeldeten Produktionsbudget.
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| Gedeckte Schadensfälle: |
Ausfall der versicherten Person/en infolge Krankheit, Unfall, Tod. |
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| Selbstbeteiligung: |
Von Fall zu Fall mit dem Risikoträger verhandelbar, üblich sind €
1.500. |
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| Versicherte Personen: |
Personen nach Wichtigkeit für die Filmproduktion, Darsteller, Regisseur,
Kameramann. |
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| Gesundheitsprüfung: |
Abhänig von der Höhe des Produktionsbudgets. Auf jeden Fall ist eine
persönliche Gesundheitserklärung der versicherten Person notwendig. |
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| Vertragsgrundlagen: |
Allgemeine Bedingungen für die Film-Versicherung.
Besondere Bedingungen für die Personenausfall-Versicherung. |
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| Kontakt: |
Bitte stellen Sie über unser E-Mail-Formular
eine entsprechende Anfrage oder senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de. |
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