Ertragsausfallversicherung


   

Gegenstand der 
Versicherung: 
Eine Ertragsausfallversicherung trägt den nach einem Sachschaden oder eines versicherten Schadenereignisses nicht erwirtschafteten Ertrag.

Umfang der Versicherung: Versichert wird der prognostizierte, zu erwartende Ertrag aus einer Veranstaltung, oder anderen wirtschaftlichen Aktionen, der nach einem vorausgegangenen Sachschaden oder sonstigen versicherten Ereignissen aussteht.

Geltungsbereich:  Nach Vereinbarung mit dem Risikoträger Deutschland, Europa, weltweit.

Versicherungssumme:  Die Versicherungsumme ist der nach kaufmännischen Regeln berechnete Ertrag aus der versicherten Veranstaltung.

Nicht versicherte Risiken:  Mangelndes Zuschauerinteresse.

Vertragsgrundlagen: Risikoinformationen,
Versicherungsvertragsgesetz,
Individuelle Deckungskonzepte

Kontakt:  Bitte senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de.

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