Direktversicherung
| Gegenstand der Versicherung: |
Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass ein Teil
seiner Bezüge statt Barlohn Versorgungslohn sein soll. Der Versorgungslohnanteil
wird in eine Direktversicherung Lebensversicherung / Rentenversicherung) eingezahlt.
Der Anteil des in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelten Lohns wird nicht mit dem individuellen Steuersatz, sondern pauschal mit 20% versteuert zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. |
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| Deckungsvarianten (Beispiel): | Kapitalbildende Lebensversicherung, ohne oder mit Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung. |
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| Umfang der Versicherung: | Kapitalzahlung ab dem 60. Lebensjahr, Kapitalzahlung im Todesfall, Beitragsbefreiung und Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit, Lebenslange Rentenzahlung ab dem 60. Lebensjahr oder einmalige Kapitalabfindung. Die Leistungen aus der Direktversicherung sind nach den z.Zt. geltenden Regelungen steuerfrei. |
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| Versicherte Personen: | Versicherungsnehmer wird der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person. Die Leistungen aus der Direktversicherung werden ab Beginn unwiderruflich auf den Arbeitnehmer übertragen. |
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| Gesundheitsprüfung: | Eine Gesundheitsprüfung ist abhängig vom Alter der versicherten Person. |
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| Kontakt: | Bitte senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de. |
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