Betriebliche Altersversorgung


   
Gegenstand der 
Versicherung: 
Eine betriebliche Altersversorgung (BAV) liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber zugesagt worden sind. Es handelt sich dabei entweder um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers oder eine Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers mit dem Zweck, die finanzielle Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden im Alter aus dem aktiven Arbeitsverhältnis zu verbessern.

Umfang der Versicherung: Versichert wird im Rahmen des Versorgungswerkes des Arbeitgebers die vereinbarte Leistung für den Invaliditäts-, Todesfall, die persönliche Rente oder die Rentenversorgung der Hinterbliebenen.

Gedeckte Schadensfälle:  Tod, Erleben, Invalidität.

Gesundheitsprüfung:  Abhängig vom Alter der zu versichernden Person und der Versicherungssumme.

Vertragsgrundlagen:  Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung, Zusatzbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Zusatzbedingungen für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Geschriebene Bedingungen, Versicherungsvertragsgesetz.

Kontakt:  Bitte senden Sie eine Mail an die Adresse info@csmail.de.

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