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Gegenstand der
Versicherung: |
Eine betriebliche Altersversorgung (BAV) liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass
seines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber zugesagt worden sind. Es handelt
sich dabei entweder um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers oder eine Gehaltsumwandlung
des Arbeitnehmers mit dem Zweck, die finanzielle Versorgung des Arbeitnehmers nach
dessen Ausscheiden im Alter aus dem aktiven Arbeitsverhältnis zu verbessern. |
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| Umfang der Versicherung: |
Versichert wird im Rahmen des Versorgungswerkes des Arbeitgebers die
vereinbarte Leistung für den Invaliditäts-, Todesfall, die persönliche Rente oder
die Rentenversorgung der Hinterbliebenen. |
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| Gedeckte Schadensfälle: |
Tod, Erleben, Invalidität. |
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| Gesundheitsprüfung: |
Abhängig vom Alter der zu versichernden Person und der Versicherungssumme.
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| Vertragsgrundlagen: |
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung, Zusatzbedingungen
für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Zusatzbedingungen für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
Geschriebene Bedingungen, Versicherungsvertragsgesetz. |
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| Kontakt: |
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