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DER VERSICHERUNGSMAKLER

Der Versicherungsmakler vermittelt gegen eine Vergütung (Provision) Versicherungsverträge zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und führt dabei einen Interessenausgleich herbei.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler wie CANINENBERG & SCHOUTEN handelt im Auftrag und Interesse des Versicherungsnehmers. Er berät den (potenziellen) Versicherungsnehmer, ermittelt seinen exakten Versicherungsbedarf und verhandelt für den Kunden mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Der Vermittler ermittelt so für den Kunden entsprechend seiner Risikostruktur die optimalste Versicherungslösung. Die billigste Lösung ist dabei oftmals nicht die beste Wahl. Denn dem Vermittler stehen Informationen über Versicherer und deren Regel- und Tarifwerk zur Verfügung, die der Kunde nicht hat. Der Makler berät den Kunden zudem in Schadenfällen und übernimmt für ihn die Schadenabwicklung.

Der Versicherungsmakler steht also nicht nur bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den Kunden zur Verfügung, sondern betreut ihn während der gesamten Laufzeit eine Versicherungsvertrages. Er ist neutraler Berater und Interessenvertreter des Versicherungsnehmers.


Rechtliche Stellung

Das Versicherungsvertragsrecht (VVG) regelt umfassend das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer sowie deren Rechte und Pflichten. In den §§ 43 ff. VVG wird die rechtliche Stellung des Versicherungsagenten definiert, der als "verlängerter Arm" einer Versicherungsgesellschaft von dieser ständig damit betraut ist, für sie Versicherungsverträge zu vermitteln. Im Gegensatz dazu ist der Versicherungsmakler der Risikosphäre des Kunden zugeordnet und findet im VVG keine Erwähnung. Er ist Handelsmakler i.S.d. § 93 HGB. Seine Rolle als Versicherungsvermittler hat sich durch Handelsbrauch, Verkehrsübung und Rechtsprechung jedoch vom gesetzlichen Leitbild des Mittlers hin zu der eines ausschließlich den Kundeninteressen verpflicheteten Vermittlers entwickelt. Der BGH bezeichnet ihn als den "treuhänderähnlichen Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers, den er bestmöglich zu beraten hat. Während der Versicherungsvertreter durch (Agentur-)Vertrag mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften zur Tätigkeit im Interesse des Versicherers verpflichtet ist, verbindet den Versicherungsmakler das starke vertragliche Band mit seinem Kunden. Durch ihn ist er beauftragt, für einen Einzelfall eine optimale Versicherungslösung zu finden (Maklerauftrag) bzw. ihn in allen Versicherungsangelegenheiten auf Dauer zu betreuen (Maklervertrag). Man bezeichnet den Versicherungsmakler auch als "unabhängigen Versicherungsvermittler" und meint damit, dass er in keinerlei Abhängigkeit zu Versicherungsgesellschaften steht. Aus der Zuordnung zur Risikosphäre des Versicherungsnehmers folgt schließlich die recht strenge Haftung des Versicherungsmaklers dem Kunden gegenüber: Er schuldet ihm "best advice", hat also für die Güte seiner Tätigkeit einzustehen.


 

     
Aktualisiert: 15.02.2007   Impressum © CANINENBERG & SCHOUTEN GMBH   Seitenanfang