Zwangsverwalter
Für den Berufsstand des Hausverwalters gibt es keine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung und eventuell bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen beinhalten nicht die Tätigkeit als Zwangsverwalter.
Zum 01.01.2004 ist die neue Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) vom 19.12.2003 in Kraft getreten.
Erstmals wird hierin auch die Verpflichtung des Zwangsverwalters zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geregelt. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EUR 500.000 und ist dem Gericht ggf. nachzuweisen.
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Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet den Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen, infolge der gegen Ihr Unternehmen gerichteten
Schadensersatzansprüche. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn Ihr Unternehmen als der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt
haben (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten haben (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt haben. Darüber hinaus gewährt die
Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
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Rechtsschutzversicherung
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Unternehmen die notwendige finanzielle Sicherheit, damit Sie Ihr „gutes Recht“ durchsetzen können.
Büroinhaltsversicherung
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Immobilienobjekt-Versicherungen
Gebäude, Haus-und Grundbesitzer, Gewässerschaden, Mietausfall bei Insolvenz.
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