Homepage Caninenberg und Schouten
  Home | Unternehmen | Produkte | Jobs | Presse | Kontakt | Sitemap English Version
       
   

IMMOBILIENWIRTSCHAFT - VERSICHERUNGEN

Zwangsverwalter

Für den Berufsstand des Hausverwalters gibt es keine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung und eventuell bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen beinhalten nicht die Tätigkeit als Zwangsverwalter.

Zum 01.01.2004 ist die neue Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) vom 19.12.2003 in Kraft getreten.

Erstmals wird hierin auch die Verpflichtung des Zwangsverwalters zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geregelt. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EURO 500.000 und ist dem Gericht ggf. nachzuweisen.

Wünschen Sie ein Angebot?

Download Word-Formular:

Zurück zu: Immobilien


 

     
Aktualisiert: 01.09.2010   Impressum © CANINENBERG & SCHOUTEN GMBH   Seitenanfang