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"Risikoausschluss muss geklärt werden"

Interview mit Karim Lakdawala, Spezialist für Entertainment-Versicherungen bei Caninenberg & Schouten.

STAGEREPORT 3/06 (PDF-Download des Interviews)


STAGEREPORT: Herr Lakdawala, gibt es besondere Richtlinien bezüglich der Versicherungen im Eventbereich?

KARIM LAKDAWALA: Da diverse Anbieter auf dem deutschen Versicherungsmarkt Produkte in diesen Segmenten anbieten, ist es für den Kunden sehr wichtig zu wissen, welche Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen enthalten sind. In der Regel werden den Kunden mitgeteilt, welche Risiken versichert sind, aber nicht welche Risiken generell ausgeschlossen sind. Fazit: Der Kunde sollte immer nach den nicht-versicherten Risiken innerhalb des jeweiligen Versicherungsproduktes seinen Versicherer oder seinen Versicherungsmakler fragen. Spezialversicherungsmakler haben in der Regel Checklisten beziehungsweise Fragebögen für Veranstaltungsrisiken, die den Veranstalter nach den relevanten Risiken fragen.

STAGEREPORT: Welches Equipment sollte man versichern?

KARIM LAKDAWALA: Da der Veranstalter durch den Mietvertrag bei dem Technikverleiher in der Regel eine verschuldensunabhängige Haftung während des Mietzeitraumes eingeht, haftet der Mieter für sämtliche Schäden an der gemieteten Technik - auch ohne Verschulden! Einige wenige Technikverleiher bieten dem Mieter Versicherungsschutz während des Mietzeitraumes an. In den Geschäftbedingungen der Verleiher ist in der Regel ein Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart. Der Veranstalter muss also prüfen, was diese kurzfristige Elektronikversicherung beinhaltet und was sie anteilig für das angemietete Equipment kostet. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Allgefahrenversicherung einschließlich des Transportes.

STAGEREPORT: Was passiert, wenn eine Veranstaltung nicht stattfinden kann?

KARIM LAKDAWALA: Der Veranstalter kann sich vor Veranstaltungsbeginn mit einer so genannten Veranstaltungsausfallversicherung absichern. Dabei sind alle Absagekosten - sofern diese versichert waren - vom Versicherungsschutz umfasst.

STAGEREPORT: Wie ist es mit Personenschäden im Rahmen einer Veranstaltung?

KARIM LAKDAWALA: Sofern der Veranstalter für den Personenschaden schadenersatzpflichtig ist, sind diese Personenschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung erfasst.

STAGEREPORT: Was ist bei versichertem Equipment "on the road" zu beachten, damit der Versicherungsschutz auch gewährleistet ist?

KARIM LAKDAWALA: Das Equipment ist fachgerecht zu lagern und zu transportieren. In unseren Versicherungsverträgen ist aber auch das so genannte grobfahrlässige Handeln oder Unterlassen mitversichert.

STAGEREPORT: Wie können sich Auftraggeber gegen eine Pleite des Auftragnehmers - also des Eventdienstleisters oder der Location - versichern?

KARIM LAKDAWALA: Derartige Risiken sind ausschließlich über eine Veranstaltungsausfallversicherung zu versichern. Üblicherweise sind diese Schäden zunächst ausgeschlossen. Sie können aber mit einem Beitragszuschlag von Fall zu Fall mitversichert werden.

STAGEREPORT: Und umgedreht: Was macht der Auftragnehmer eines Events, wenn sein Auftraggeber nicht mehr zahlen kann?

KARIM LAKDAWALA: Das ist nur über eine Forderungsausfallversicherung möglich. Leider zeichnen die in Frage kommenden Versicherer nur selten Risiken aus der Entertainmentbranche!

STAGEREPORT: Wie ist es mit dem Wetter: Können sich die Beteiligten gegen einen wetterbedingten Ausfall versichern?

KARIM LAKDAWALA: Es gibt verschiedene Formen der Wetterausfallversicherung. Für Rock/Pop-Open-Air-Konzerte wird in der Regel die so genannte Adverse Weather Klausel vereinbart, die Versicherungsschutz bietet, wenn Leib und Leben die Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung durch Witterungseinflüsse gefährdet werden. Die Kosten für eine derartige Ausfallversicherung betragen circa 0,5 % bis 1 % der Produktionskosten. Für Klassik-Konzerte oder Veranstaltungen ohne Bühnenüberdachung kann eine erweiterte Regenausfallversicherung vereinbart werden. Wenn die vereinbarte Regenmenge - in der Regel 5 mm bis 8 mm pro Kubikmeter - angefallen ist, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Diese Form der Wetterversicherung wird nur noch sehr selten vereinbart, da sie sehr kostenintensiv ist und nur noch einige wenige Versicherer dieses Risiko zeichnen.

STAGEREPORT: Welche Schäden deckt eine Veranstalterhaftpflicht ab?

KARIM LAKDAWALA: Mit Ausnahme von Abenteuerveranstaltungen und extremen Politveranstaltungen oder auch Rennveranstaltungen können alle Veranstaltungen versichert werden. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden, die während der Veranstaltung oder bei Aufbau beziehungsweise Abbau verursacht werden. Für Schäden durch Besucher an dem Veranstaltungsort haftet der Veranstalter verschuldensunabhängig. Sämtliche angemieteten Sachen oder Räumlichkeiten/Gebäude sind zusätzlich zu beantragen. Hier ist unter anderem die Vertragshaftung relevant und muss in den Vertrag mit eingeschlossen werden. Schäden am Mobiliar und an der Einrichtung sind in der Regel aber nur mit einem Sublimit zu versichern! Der Veranstalter sollte sich daher von einem Spezialversicherungsmakler beraten lassen!

STAGEREPORT: Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.


Daten und Fakten

Die CANINENBERG & SCHOUTEN GMBH (C&S) ist heute der in Deutschland führende Versicherungsmakler für Risiken in den Geschäftsbereichen Film und Fernsehen, Medien, Sport und Entertainment und ein anerkannter Spezialist für Technische Versicherungen im audiovisuellen Bereich. Gegenstand der Elektronik-Versicherungen sind u.a. Anlagen der Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik, Studio-und Ateliertechnik sowie Film-, Ton und Lichttechnik. Das Unternehmen ist in Hamburg, München, Köln, Potsdam und Fulda vertreten.

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Aktualisiert: 15.02.2007   Impressum © CANINENBERG & SCHOUTEN GMBH   Seitenanfang