Versicherungen

Im Geschäftsfeld „Film & TV“ können wir Ihnen folgende Versicherungsprodukte anbieten. Natürlich können Sie uns in Bezug auf spezielle Risiken, die hier nicht abgedeckt werden, persönlich kontaktieren.


Technikversicherung

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen von Kamera, Licht-, Grip- und Tontechnik, einschließlich Bühne, Stromgeneratoren und private, zu Produktionszwecken eingebrachte, Technik, während Transporten und im Einsatz.

Materialversicherung

Bild-, Ton- und Datenträger sind während der gesamten Produktionszeit und Postproduktion versichert, also während Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und Transport, gerne bis zur Übergabe an den Auftraggeber.

Personenausfall-Versicherung

Versichert sind Schäden, die aus der Unterbrechung, der Verzögerung oder dem Abbruch der Produktion dann entstehen, wenn benannte Personen wegen Unfall, Krankheit oder Tod ausfallen.

Sachausfall- und Mehrkosten-Versicherung

Nach einem Sachschaden, z.B. Defekt der Kamera, kann eine Verzögerung eintreten, bis passender Ersatz geliefert ist. Ersetzt werden die dadurch entstehenden Mehrkosten.

Requisitenversicherung

Fliegende Bauten, Kostüme, Tiere, Pflanzen und mehr sind bei Einsatz und Transport gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen versichert.

Kassenversicherung

Versicherung von Zahlungsmitteln bei Einbruch, Diebstahl oder Raub.

Haftpflichtversicherung

Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritter durch die Dreharbeiten, also nach Verschulden der Produktion erlitten haben.

Reiseversicherungen

Insbesondere bei Auslandsreisen werden finanzielle Leistungen nach Unfall für Tod und Invalidität sowie Behandlungskosten nach Unfall oder Krankheit versichert. Das Paket ist um Beistandsleistungen erweiterbar, z.B. Rechtsbeistand, Strafkaution, Ersatz von Zahlungsmitteln, medizinische Beratung und Informationen, politische Evakuierung und mehr.

Wetterversicherung

Sofern besondere Wetterbedingungen für eine Produktion essentiell sind, können Abweichungen von definierten Parametern abgesichert werden.

Errors & Omission (E & O)

Insbesondere bei Vertrieb von Produktionen im Ausland verlangen Vertragspartner den Nachweise der E&O Versicherung, die Ansprüche Dritter aus der Verletzung von Rechten, Namens-, Schutz- oder Persönlichkeitsrechten, absichert.

Completion Bond

Über die Versicherung der Produktion hinaus sichert der Bondgeber die Fertigstellung der Produktion zu, sofern nicht anderweitig versicherte Umstände zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch führen.





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